
Gut zu wissen
Gesetzeskonformer Betrieb von Trinkwasserinstallationen
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel – entsprechend hoch sind die Anforderungen an Hygiene und Qualität. In der Schweiz verpflichtet das Lebensmittelgesetz (LMG) alle Betreiber von Trinkwasseranlagen, insbesondere wenn Wasser an Dritte abgeben wird, die Trinkwasserqualität im gesamten Gebäude sicherzustellen.​
​Gesetzliche Grundlagen
Die Pflichten zur Selbstkontrolle in Gebäude-Trinkwasserinstallationen ergeben sich aus:
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Lebensmittelgesetz (LMG)
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Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV)
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Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV)
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SVGW-Richtlinie W3/E4 – regelt die Selbstkontrolle bei Trinkwasserinstallationen in Gebäuden​
Verantwortung als Eigentümer oder Betreiber
Ab dem Hausanschluss (Hauptwasserzähler) tragen Eigentümer oder Betreiber der Liegenschaft die Verantwortung für die Trinkwasserhygiene.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Wasserqualität im Gebäude jederzeit sicherzustellen und dies mit einem funktionierenden Selbstkontrollkonzept nachzuweisen.
Ein Selbstkontrollkonzept legt fest:
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Zuständigkeiten und Kompetenzen der Verantwortlichen und weiteren beteiligten Personen
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Regelmässige Kontrollen, Beprobungen, Temperaturmessungen
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Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
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Prüfungen nach Risikomanagement-Checklisten
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Vorgehen bei Betriebsstörungen, Reklamationen oder veränderten Betriebsbedingungen
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Notfallkonzept mit klaren Schritten bei gesundheitsgefährdenden Situationen oder Krankheitsfällen
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